Umsetzung in Norderstedt

Erster Lärmaktionsplan 2008

Norderstedt gehört zu einem „Ballungsraum“, wie ihn die EU-Umgebungslärmrichtlinie nennt, und hat im Jahr 2008 zum ersten Mal einen auf fünf Jahre angelegten Lärmaktionsplan mit Lärmkarten erstellt. Die ILN hat daran mitgewirkt. Im Jahr 2013  hat die Stadt einen Entwurf für die Zeit von 2013 bis 2018 erstellt. Er kann inklusive der Lärmkarten auf der Website der Stadt Norderstedt hier eingesehen werden.

Kritik am Lärmaktionsplan

Der Lärm ist allerdings nicht aufgrund von Messungen in die Karten eingegangen, sondern errechnet worden, und zwar anhand von Verkehrszählungen und durchschnittlichen Lärm-Emissionen der Fahrzeugtypen. Berechnungsgrundlage war: Kein Fahrzeug fährt schneller als erlaubt. Die Lärmkarten haben daher zwei Nachteile:

1) Sie berücksichtigen nicht die tatsächlichen Fahrgeschwindigkeiten.
2) Sie vernachlässigen die Gesundheitsgefahren durch zeitweilig auftretenden Lärm.

Beispiel Verkehrslärm: Gerade in Wohngebieten in der Nacht, wenn Fahrzeugführer sicher sein können, nicht kontrolliert zu werden, fahren sie häufig schneller als erlaubt und verursachen Lärm, den keine Lärmkarte zeigt.