Straßenbeleuchtung

Zur sozialen Sicherheit gehört eine ausreichende Beleuchtung der Fuß- und Radwege. Als Standard sollte die Euronorm DIN EN 13201 gelten, die u.a. eine gute Ausleuchtung von Gehwegen und Konfliktzonen (Kreuzungen, Überwegen, Bushaltestellen…) fordert und Beleuchtungsstärken definiert für „einwandfreie Gesichtserkennung“. Es gibt nach wie vor Fuß- und Radwege 1. und 2. Ordnung (definiert nach dem neuen Fußverkehrskonzept) mit kritischen Dunkelzonen. Das Amt Nachhaltiges Norderstedt hat zugesagt, die Euronorm DIN EN 13201 mit in das Fußverkehrskonzept aufzunehmen.
Stand:  6.3.2014 (ES)