Vorschriften

Informationen zur EU-Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft in Europa 

Die Richtlinie beinhaltet im Wesentlichen die Definition von Luftschadstoffen Vorschriften zur Ermittlung und Überwachung derselben und legt in Abstufung Informations- und  Alarmschwellen sowie Grenzwerte fest. Darüber hinaus werden Maßnahmen spezifiziert, die bei Überschreitung  dieser Schwellen ergriffen werden müssen, um die menschliche Gesundheit nicht zu gefährden. Außerdem wird die Prozedur für die Information der Öffentlichkeit festgelegt. 

Immissionswerte werden aufgeführt für Stickstoffdioxid NO2, Stickstoffoxide NOx, Feinstaub-Partikel PM10 und PM2,5, Blei, Benzol, Kohlenmonoxid CO, Ozon sowie Arsen, Kadmium, Nickel und Benzopyren. 

Die EU- Richtlinie 2008/50/EG  ist in das BImSchG integriert und mit der 39.BImSchV ins nationale Recht umgesetzt worden. Siehe hierzu:

www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bimschg/gesamt.pdf 

www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bimschv_39/gesamt.pdf